Allgemeine Vertriebspartnerbedingungen einschließlich abweichender Gerichtsstandsvereinbarung
Präambel /Ethische Regeln
Wir begrüßen Sie im Namen unseres Unternehmens herzlich als neuen Vertragspartner (künftig Vertriebspartner) und wünschen Ihnen den bestmöglichen Erfolg für Ihrer Tätigkeit als selbständiger Vertriebspartner der USI - TECH Limited P.O Box 122036 Dubai UAE und vor allem viel Freude bei dem Vertrieb unserer Waren. Bei dem Vertrieb unserer Waren und dem Kontakt mit anderen Menschen steht für uns stets die Verbraucherfreundlichkeit und – sicherheit, Seriosität, ein faires Miteinander untereinander sowie im gesamten Umfeld des Netzwerk-Marketings ebenso wie die Wahrung der Gesetze und gute Sitten unverrückbar im Vordergrund.
Daher möchten wir Sie bitten, die folgenden ethischen Regeln ebenso wie unsere Allgemeinen Vertriebspartnerbedingungen sehr gründlich zu lesen und sich die Vorgaben zu Ihrem täglichen Leitmotiv für die Ausübung Ihrer Tätigkeit zu machen.
Ethische Regeln für den Umgang mit Verbrauchern
- Unsere Vertriebspartner beraten ihre Kunden ehrlich und aufrichtig und klären etwaige Missverständnisse zu Waren, der Geschäftsmöglichkeit oder anderen Aussagen während eines Beratungsgesprächs auf.
- Auf Kundenwunsch wird auf ein Verkaufsgespräch verzichtet, das Gespräch verschoben oder ein begonnenes Gespräch freundlich abgebrochen.
- Während eines Kundenkontakts informiert der Vertriebspartner den Verbraucher über sämtliche Punkte, welche die Ware (z.B. Verwendungszweck, Beschaffenheit, Anwendung), oder auch – auf Wunsch des Verbrauchers – die Vertriebsmöglichkeit betreffen.
- Alle Informationen zu den Waren müssen umfassend sein und der Wahrheit entsprechen.
- Ein Vertriebspartner darf keine Behauptungen über Eigenschaften der Software aufstellen, sofern diese nicht von USI - TECH freigegeben worden sind, oder die Ware nicht auf unerlaubte Weise darstellen.
- Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Produkten durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind.
- Ein Vertriebspartner darf keine Angaben im Hinblick auf seine Vergütung oder die potenzielle Vergütung von anderen Vertriebspartnern machen. Weiterhin darf ein Vertriebspartner keine Vergütungen garantieren oder Erwartungen schüren.
- Ein Vertriebspartner darf nicht behaupten, dass der Vergütungsplan oder die Waren von USI - TECH von einer staatlichen Behörde genehmigt oder zugelassen sind oder unterstützt werden.
Ethische Regeln für den Umgang mit Vertriebspartnern
- Vertriebspartner gehen stets fair und respektvoll miteinander um. Vorgenanntes gilt auch für den Umgang zu Vertriebspartnern anderer Network-Marketing Unternehmen.
- Neue Vertriebspartner werden wahrheitsgemäß über ihre Rechte und Pflichten informiert. Angaben zu möglichen Umsatz und Erwerbschancen sind zu unterlassen.
- Es dürfen keine mündlichen Zusicherungen zu Waren und Leistungen der USI - TECH gemacht werden.
- Es ist Vertriebspartnern nicht gestattet, Vertriebspartner anderer Unternehmen abzuwerben. Ferner ist es Vertriebspartnern nicht gestattet, andere Vertriebspartner zum Wechseln eines Sponsors innerhalb von USI - TECH zu bewegen.
- Die Pflichten der §§ 7 – 10 der nachfolgenden Allgemeinen Vertriebspartnerbedingungen sind als zugleich als ethische Regeln stets einzuhalten.
Ethische Regeln für den Umgang mit anderen Unternehmen
- Zu anderen Unternehmen des Network-Marketing- oder Social-Selling-Bereichs verhalten sich die Vertriebspartner von USI - TECH stets fair und ehrlich.
- Systematische Abwerbungen von Vertriebspartnern anderer Unternehmen werden unterlassen.
- Herabsetzende, irreführende oder unlautere vergleichende Aussagen zu Waren oder Vertriebssystemen anderer Unternehmen sind verboten.
Diese ethischen Regeln unseres Unternehmens vorangestellt möchten wir Sie nun mit den Allgemeinen Vertriebspartnerbedingungen von USI - TECH vertraut machen.
1 - Geltungsbereich
- 1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertriebspartnervertrages zwischen der USI - TECH Limited P.O Box 122036 Dubai UAE, (im Folgenden: USI - TECH ) und dem unabhängigen und selbständigen Affiliate, (im Folgenden: Vertriebspartner).
- 2. USI - TECH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeine Vertriebspartner- und Lieferbedingungen.
2 - Vertragsgegenstand, Ausstattungspaket und Zusatzleistungen
- 1. USI - TECH ist ein innovatives Unternehmen, das hochwertige Softwareprodukte für den Handel im Finanz- Geld- und Währungsmarkt entwickelt und betreibt ferner ein neuartiges Konzept von hochtechnologische blockchain-basierten Serverfarmen für das Mining von etablierten und bereits anerkant handelbaren Informationseinheiten (künftig: Bitcoins) und stellt ihren Kunden Serverleistungskapazitäten im Rahmen einer zeitlich flexibel begrenzten Nutzungslizenz zur entgeltlich Verfügung, ebenso wie USI – TECH für die vorgenannten Zwecke hochwertige Softwareprodukte entgeltlich bereitstellt (vorgenannte Produkte und Leistungen werde nachfolgend vereinfachend dargestellt als Waren bezeichnet). Hinzuweisen ist ausdrücklich, dass USI - TECH keine Cryptocoins direkt oder indirekt selbst oder über Dritte verkauft und sonst vertreibt oder vermittelt.
- 2. Der Vertriebspartner hat, ohne dass hierzu eine Pflicht besteht, die Möglichkeit, für USI - TECH nach seiner freien Wahl Waren zu vermitteln, so dass das Erbringen der die Vermittlung der Waren die Grundlage des Geschäfts eines Vertriebspartners bildet. Für seine Tätigkeit als Vermittler erhält der Vertriebspartner eine entsprechende Provision. Für diese Tätigkeit ist es nicht verbindlich erforderlich, dass der Vertriebspartner finanzielle Aufwendungen tätigt, er eine Mindestanzahl von Waren von USI - TECH abnimmt oder der Vertriebspartner andere Vertriebspartner wirbt. Erforderlich ist lediglich die kostenlose Registrierung. Zusätzlich besteht, ohne dass hierzu eine Pflicht besteht, die weitere Möglichkeit, andere Vertriebspartner für einen Vertrieb der Waren von USI - TECH zu werben und auf den Warenvertrieb des geworbenen Vertriebspartners eine Provsion zu erhalten. Ausdrücklich keine Provision erhält der Vertriebspartner für die bloße Werbung eines neuen Vertriebspartners. Die Provision ebenso wie die Art und Weise der Auszahlung oder der sonstigen Erfüllung des Provisionsanspruchs richtet sich nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Vergütungsplan.
- 3. Für die Aufnahme und Durchführung seiner Tätigkeit stellt USI - TECH dem Vertriebspartner kostenlos ein Online-Back-Office zur Verfügung, das es dem Vertriebspartner ermöglicht, einen stets aktuellen und umfangreichen Überblick über seine Umsätze, Provisionen und die Kunden- und Downline-Entwicklungen zu haben. Zusätzlich kann der Vertriebspartner, ohne dass hierzu eine Pflicht besteht, unterschiedliche Marketing Systeme wie eine personalisierte Internetpräsenz durch gesonderten Vertrag erwerben. Der Inhalt und die Preise der einzelnen und der personalisierten Internetpräsenz kann der Vertriebspartner aus dem Back-Office entnehmen.
3 - Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss
- 1. Ein Vertragsabschluss ist mit juristischen Personen, Personengesellschaften oder natürlichen Personen möglich, die bzw. deren Verantwortliche das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmer nach Maßgabe des geltendes Rechts sind. Ein Vertragsabschluss durch Verbraucher ist nicht möglich.
- 2. Sofern eine juristische Person oder eine Personengesellschaft (GBR, OHG, KG usw.) einen Vertriebspartnerantrag einreicht, ist – soweit bei einer Personengesellschaft vorhanden - der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung ebenso wie die Umsatzsteueridentifikationsnummer vorzulegen. Alle Gesellschafter müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Gesellschafter sind gegenüber USI - TECH jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der juristischen Person.
- 3. Soweit Online-Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.
- 4. Der Vertragsabschluss ist nur Online durch Registrierung auf der USI - TECH -Webseite und entsprechender E-Mail Bestätigung durch USI - TECH möglich. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, den Vertriebspartnerantrag vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und an USI - TECH u übermitteln. Zudem akzeptiert der Vertriebspartner durch entsprechendes aktives Häkchensetzen vor Abschluss des Registrierungsvorganges diese Allgemeinen Vertriebspartnerbedingungen als zur Kenntnis genommen und akzeptiert dieselben als Vertragsbestandteil. USI - TECH behält sich im Einzelfall vor, weitere Informationen von dem Vertriebspartner einzuholen.
- 5. Änderungen der personenbezogenen Daten des Vertriebspartners sind unverzüglich im Backoffice von USI - TECH an der hiervor vorgegebenen Stelle vorzunehmen.
- 6. USI - TECH behält sich das Recht vor, Vertriebspartneranträge nach eigenem Ermessen ohne jegliche Begründung abzulehnen
- 7. Für den Fall eines Verstoßes gegen die in den Absätzen (1) bis (2) und (4) Satz 1 geregelten Pflichten, ist USI - TECH ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den Vertriebspartnervertrag fristlos zu kündigen und gegebenenfalls ausbezahlte Provisionen zurückzufordern. Zudem behält sich USI - TECH für diesen Fall der fristlosen Kündigung die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.
4 - Status des Vertriebspartners als Unternehmer
- 1. Der Vertriebspartner handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Er ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter oder Makler von USI - TECH. Es bestehen keine Umsatzvorgaben, Abnahme-, Vertriebs- oder andere Tätigkeitspflichten. Der Vertriebspartner unterliegt mit Ausnahme der vertraglichen Pflichten keinen Weisungen von USI - TECH und trägt das vollständige unternehmerische Risiko seines geschäftlichen Handelns einschließlich der Pflicht zur Tragung seiner sämtlichen geschäftlichen Kosten und der Pflicht zur ordnungsgemäßen Zahlung seiner Arbeitnehmer, sofern er welche beschäftigt. Der Vertriebspartner hat seinen Betrieb im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns einzurichten und zu betreiben, wozu auch der Betrieb eigener Büroräume oder ein im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns geführter Arbeitsplatz gehört.
- 2. Der Vertriebspartner ist als selbständiger Unternehmer für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben (z.B. Einholung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Anmeldung seiner Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung, wie auch für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung, sofern erforderlich) eigenverantwortlich. Insoweit versichert der Vertriebspartner, alle Provisionseinnahmen ebenso wie Erträge aus der Nutzung der angebotenen Waren, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für USI - TECH erwirtschaftet, ordnungsgemäß an seinem Sitz ordnungsgemäß zu versteuern. USI - TECH behält sich vor, von der vereinbarten Provision die jeweilige Summe für Steuern und Abgaben in Abzug zu bringen bzw. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz einzufordern, die/der ihr durch einen Verstoß gegen die vorgenannten Vorgaben erwächst, außer der Vertriebspartner hat den Schaden oder die Aufwendung nicht zu vertreten. Von USI - TECH werden keine Sozialversicherungsbeiträge für den Vertriebspartner entrichtet. Der Vertriebspartner ist nicht bevollmächtigt, im Namen von USI - TECH Erklärungen abzugeben oder Verpflichtungen einzugehen.
5 - Freiwillige vertragliche Widerrufsbelehrung /Sonderkündigungrecht
- 1. Sie registrieren sich bei USI - TECH als Unternehmer und nicht als Verbraucher, sodass Ihnen kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Gleichwohl räumt USI - TECH Ihnen nachfolgendes freiwilliges zweiwöchiges, vertragliches Widerrufsrecht ein.
Freiwilliges Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit der Onlineübermittlung des Antrages zur Vertriebspartnerschaft. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels/ der E-Mail) des Widerrufs oder der Startersets.
Der Widerruf ist zu richten an:
Usi Tech Limited
P.O Box 122036 Dubai UAE
[email protected]
Verzicht auf das Widerrufsrecht
Eine Zurfervügungstellung von Waren, nämlich der Download der Software und/oder der temporären Bereitstellung der Serverkapazitäten an den Vertriebspartner, erfolgt erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Sofern der Download der Software und/oder die temporäre Bereitstellung der Serverkapazitäten von dem Vertriebspartner bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist gewünscht wird, verzichtet er hierdurch ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs der Vertragserklärung sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Insbesondere haben Sie als Vertriebspartner im Falle eines wirksamen Widerrufs die erlangten Provisionen an uns zurückzuzahlen, wobei uns das Recht zusteht, erworbene Provisionsansprüche mit dem zurückzahlbaren Lizenzzahlungen und/oder die Bereitstellung der Serverkapazitäten für die Software ganz oder teilweise zu verrechnen. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Sie können sich als Vertriebspartner nach Ausübung Ihres Widerrufsrechtes erneut bei unserem Unternehmen registrieren. Voraussetzung ist, dass Ihr Widerruf mindestens 6 Monate zurückliegt und Siein dieser Zeit keine Aktivitäten für uns verrichtet haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
- 2. Sofern der Vertriebspartner 30 Tage nach seiner Registrierung bei USI-TECH keine vertriebliche Aktivitäten im Sinne des § 2 (2) nachweislich erbracht oder sonst Leistungen von USI-Tech entgeltlich in Anspruch genommen hat, behält sich UIS-Tech das Recht vor, den Vertriebspartner außerordentlich per E-Mail zu kündigen und aus dem Vertriebsystem zu löschen. Hinsichtlich einer Neuregistrierung des Vertriebspartners nach der Kündigung wird auf die Maßgaben des § 16 (4) der Allgemeinen Vertriebspartnerbedingungen verwiesen.
6 - Verwaltungs- Betreuungs- und Bearbeitungsgebühr / Lizenzgebühren
Für die Nutzung ebenso wie für die Wartung, Verwaltung, Betreuung und Pflege des USI - TECH -Services (Back Office) berechnet USI - TECH keine jährliche Mitglieds-, Verwaltungs- und Pflegepauschale, außer dies ist gesondert gekennzeichnet.
7 - Pflichten des Vertriebspartners im Rahmen der Werbung und Allgemeine Pflichten
- 1. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen.Dem Vertriebspartner ist es untersagt, bei seiner Tätigkeit die Rechte von USI - TECH , deren Vertriebspartnern, verbundener Unternehmen oder sonstiger Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht zu verstoßen. Dem Vertriebspartner ist es insbesondere nicht gestattet, falsche oder irreführende Angaben über USI - TECH Produkte oder das Vertriebssystem über die USI - TECH Produkte zu machen. Der Vertriebspartner wird sowohl im Rahmen seiner Vermittlungs- oder Werbetätigkeit nur solche Aussagen über die Waren des USI - TECH -Sortiments sowie über das USI - TECH -Vertriebssystem machen, die inhaltlich den Vorgaben in den USI - TECH Werbe- und Informationsmaterialien entsprechen. Des Weiteren gilt auch das Verbot des Versendens von unerwünschten Werbe-E-Mails, Werbe-Faxe oder Werbe-SMS (Spam). Ferner ist der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen, wie z.B. die Verwendung ungenehmigter oder unlauterer Werbung (z.B. irreführender Aussagen) untersagt.
- 2. Besondere Werberichtlinien:
- a. An keiner Stelle auf keinem Werbemittel darf der Vertriebspartner Angaben über sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei USI-TECH machen oder behaupten. Vielmehr besteht stets die Verpflichtung potentielle Vertriebspartner im Rahmen von Anbahnungsgesprächen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass nur die wenigsten Vertriebspartners ein größeres Einkommen erzielen mit ihrer Tätigkeit für USI-TECH können und die Erzielung eines Einkommens nur durch sehr intensive kontinuierliche Arbeit möglich ist.
- b. Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen keine Provisionen vortäuschen, die als „Kopfprämie“ oder sonstige Provision im Zusammenhang mit dem bloßen Anwerben eines neuen Vertriebspartners zu verstehen sind oder sonst Handlungen vornehmen, die den Schein erwecken, dass das beworbene Vertriebssystem ein rechtswidriges Vertriebssystems, nämlich ein illegales progressiver Schneeballsystem oder Pyramidensystems oder sonst ein betrügerisches Vertriebssystem betreibt; ebensowenig wie vorgetäuscht werden darf, dass USI-TECH eine Währungsanlage oder Zinsen erwirschaftendes Anlage- oder sonstiges Finanzgeschäft vertreibt oder Bitcoins oder sonstige Kryptowährungen oder ähnliche Waren selbst oder über Dritte verkauft oder sonst vertreibt.
- c. Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen sich nicht an Minderjährige oder geschäftlich unerfahrene Personen richten und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um Verbraucher zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen. Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen werden die Vertriebspartner die gebotene Rücksicht auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit nehmen und insbesondere alles unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu ihren Verhältnissen nicht entsprechenden Bestellungen veranlassen konnte.
- d. Es dürfen keine Vertriebs- und Vermarktungshandlungen vorgenommen werden, die unangemessen, illegal oder unsicher sind bzw. auf die ausgewählten Verbraucher unzulässigen Druck ausüben.
- e. Vertriebspartner werden zu geschäftlichen Zwecken gegenüber dem Verbraucher nur auf Empfehlungsschreiben, Testergebnisse, Referenzen oder andere Personen Bezug nehmen, wenn sie sowohl vom Referenzgeber als auch von USI-TECH offiziell autorisiert sind und diese zutreffend und nicht überholt sind. Empfehlungsschreiben, Tests und persönliche Referenzen müssen außerdem stets in einem Zusammenhang zu dem beabsichtigten Zweck stehen
- f. Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Waren durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die Vertriebspartner werden alles unterlassen, was den Verbraucher bestimmen konnte, das unterbreitete Angebot lediglich deshalb anzunehmen, um dem Anbieter einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist oder um sich für die Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen.
- g. Ein Vertriebspartner darf nicht behaupten, dass das Vertriebssystem, der Vergütungsplan oder die Waren von USI-TECH von einer staatlichen Behörde genehmigt oder zugelassen sind oder unterstützt werden oder von einer Rechtsanwaltskanzlei oder ähnlicher Dinestleiester als rechtssicher eingestuft wird.
- 3. Die Verwendung, Herstellung und Verbreitung eigener Verkaufsunterlagen, eigener Internetseiten, eigener Produktbroschüren, Werbe-Videos oder –Filme oder sonstiger selbständig erstellter On- oder Offlinemedien und Werbemittel ist dem Vertriebspartner nur nach vorheriger Zustimmung von USI - TECH gestattet. Auch die Bewerbung von USI - TECH Leistungen über eigene oder fremde Internetseiten ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von USI - TECH und ohne gesonderte Zustimmung die Werbung ausschließlich über die offiziellen Seiten von USI - TECH erlaubt. Für den Fall, dass der Vertriebspartner die Leistungen von USI - TECH in anderen Internet Medien wie z.B. sozialen Netzwerken (z.B. Facebook. Inmstragramm, Google+), Online Blogs oder Chatrooms bewirbt, darf er stets nur die offiziellen USI - TECH Werbeaussagen verwenden. Ferner muss der Vertriebspartner bei der Bewerbung in anderen Internet Medien ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine offizielle Werbung oder Präsenz von USI - TECH handelt.
- 4. Die Leistungen von und die Mitgliedschaft bei USI - TECH dürfen im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich Face-to-Face, bei Homeparties oder -veranstaltungen, Online-Homeparties, Webinaren oder sonstigen Online-Präsentationen von den Vertriebspartnern vorgestellt werden.
- 5. Die Leistungen dürfen nicht auf Versteigerungen, öffentlichen und privaten digitalen Flohmärkten, Tauschbörsen, Online-Kaufhäusern, Internetshops, Internetmärkten wie z.B. eBay, Amazon oder auf vergleichbaren Verkaufsplätzen angeboten werden.
- 6. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, sich im geschäftlichen Verkehr als SELBSTSTÄNDIGER USI - TECH -PARTNER auszuweisen. Internet-Homepages, Briefpapier, Visitenkarten, Autobeschriftungen sowie Inserate, Werbeunterlagen und dergleichen müssen grundsätzlich den Zusatz „SELBSTSTÄNDIGER USI - TECH -VERTRIEBSPARTNER“ aufweisen. Dem Vertriebspartner ist es ferner untersagt, im Namen der USI - TECH für oder im Interesse bzw. im Namen des Unternehmens Kredite zu beantragen und aufzunehmen, Ausgaben zu tätigen, Verpflichtungen einzugehen, Bankkonten zu eröffnen oder sonstige Verträge abzuschließen.
- 7. Sämtliche Reisekosten, Spesen, Bürokosten, Telefonkosten oder sonstige Ausgaben für Werbematerialien sind vom Vertriebspartner verantwortlich zu übernehmen.
- 8. Der Vertriebspartner ist im geschäftlichen Verkehr nicht berechtigt, Marken von mitbewerbenden Firmen negativ, herabwertend oder sonstwie gesetzeswidrig zu nennen bzw. andere Unternehmen negativ oder herabwertend zu bewerten.
- 9. Sämtliche Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Video-/Filmmaterialien etc. (einschließlich der Lichtbilder) von USI - TECH sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen von dem Vertriebspartner ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der USI - TECH über das vertraglich ausdrücklich eingeräumte Nutzungsrecht hinaus weder ganz, noch in Auszügen vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder bearbeitet werden.
- 10. Auch die Verwendung (oder Änderung) des Kennzeichens USI - TECH der eingetragenen Marken, Produktbezeichnungen, Werktitel und geschäftlichen Bezeichnungen der USI - TECH ist über die ausdrücklich zur Verfügung Werbematerialien und sonstigen offiziellen USI - TECH Unterlagen hinaus nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung erlaubt. Es ist ferner die Anmeldung eigener Marken, Werktitel, Internetdomains oder sonstiger Schutzrechte verboten, die das Kennzeichen USI - TECH oder eingetragene Marken, Produktbezeichnungen, Werktitel oder geschäftliche Bezeichnungen von USI - TECH enthalten. Vorgenanntes gilt auch für Marken, geschäftliche Bezeichnungen oder Werktitel, an denen USI - TECH ein ausschließliches Nutzungsrecht hat.Vorgenanntes Verbot aus Satz 2 gilt sowohl für identische als auch ähnliche Zeichen. Gleichfalls verboten ist die Umlabelung von virtuellen Waren von USI - TECH .
- 11. Dem Vertriebspartner ist es nicht erlaubt auf Presseanfragen über USI - TECH deren Leistungen, dem USI - TECH Marketingplan oder sonstige USI - TECH Leistungen zu antworten. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, sämtliche Presseanfragen unverzüglich an USI - TECH an die E-Mail [email protected] weiterzuleiten. Der Vertriebspartner wird sich auch im Übrigen öffentlich (z.B. Fernsehen, Rundfunk, Internetforen) zu USI - TECH den Waren des USI - TECH -Sortiments und zum USI - TECH -Vertriebssystem nur nach vorheriger schriftlichen Zustimmung von USI - TECH äußern.
- 12. Der Vertriebspartner wird Ort, Zeit und Inhalt von Werbeveranstaltungen, die sich an die breite Öffentlichkeit wenden, rechtzeitig vor Veröffentlichung der Einladung der USI - TECH - Geschäftsleitung in dem hierfür durch USI - TECH bereitgestellten Eventplanungssystem melden. USI - TECH kann Änderungen oder auch den Verzicht auf die Veranstaltung verlangen, wenn dies im Interesse des Unternehmens und der USI - TECH - Vertriebsorganisation nebst ihrer Mitglieder erforderlich ist.
- 13. Kundenanfragen oder –beschwerden jeglicher Art über die Produkte, den Service oder das Vergütungssystem sind umgehend an USI - TECH an die E-Mail-Adresse [email protected] weiterzugeben.
- 14. Es ist den Vertriebspartner stets untersagt, eigene Marketing- und/oder Verkaufsunterlagen an andere Vertriebspartner von USI - TECH zu verkaufen oder sonst zu vertreiben.
- 15. Ein Vertriebspartner darf eine Eintragung in den Gelben Seiten vornehmen. Eine derartige Eintragung muss jedoch inhaltlich von USI - TECH vor der Veröffentlichung schriftlich genehmigt werden und die Worte „SELBSTSTÄNDIGER USI - TECH -VERTRIEBSPARTNER“ enthalten.
- 16. Der Gebrauch von gebührenpflichtigen Telefonnummern zur Vermarktung der Tätigkeit oder Produkte von USI - TECH ist nicht gestattet.
- 17. USI - TECH ermöglicht dem Vertriebspartner den Erwerb der Ware für den persönlichen Bedarf bzw. den Bedarf von Familienmitgliedern. Keinesfalls darf der Vertriebspartner selbst oder aber seine Familienmitglieder, andere Vertriebspartner oder sontige Dritte dazu veranlassen, Waren über den Eigenbedarf hinaus überhaupt zu erwerben, um so Provisionsansprüche zu erschaffen oder vorzutäuschen.
- 18. Ein Vertriebspartner kann sich nach Kündigung seiner alten Position erneut bei USI - TECH registrieren. Voraussetzung ist, dass die Kündigung und die Bestätigung der Kündigung durch USI - TECH für die alte Position des Vertriebspartners mindestens 6 Monate zurückliegt und der kündigende Vertriebspartner in dieser Zeit keine Aktivitäten für USI - TECH verrichtet hat.
- 19. Der Vertriebspartner darf nur in solchen Staaten Leistungen für USI - TECH bewerben und vertreiben oder neue Vertriebspartner gewinnen, die offiziell von USI - TECH eröffnet wurden.
- 20. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, USI - TECH umgehend und wahrheitsgemäß von Verstößen gegen die Regeln der Allgemeinen Vertriebspartnersrbedingungen Mitteilung oder sontigen Verstößen gegen geltendes Recht durch andere Affilates zu machen.
8 - Wettbewerbsverbot / Abwerbung / Verkauf fremder Leistungen
- 1. Dem Vertriebspartner ist es erlaubt, für andere Unternehmen, auch Network Marketing Unternehmen Waren und/oder Dienstleistungen zu vertreiben, selbst wenn diese Wettbewerber sind.
- 2. Allerdings ist es dem Vertriebspartner untersagt; andere USI - TECH Vertriebspartner für den Vertrieb anderer Produkte abzuwerben.
- 3. Dem Vertriebspartner ist es zudem untersagt, durch den Abschluss eines Vertriebspartnervertrages gegen andere Vertriebspartner oder sonstige Vertriebsverträge, die er mit anderen Unternehmen abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung entfalten, zu verstoßen.
- 4. Soweit der Vertriebspartner gleichzeitig für andere Wettbewerber, sonstige Unternehmen oder Network Marketing Unternehmen tätig ist, verpflichtet er sich, die jeweilige Tätigkeit (nebst seiner jeweiligen Downline) so zu gestalten, dass keine Verbindung oder Vermischung mit seiner Tätigkeit, für das andere Unternehmen geschieht. Insbesondere darf der Vertriebspartner andere als USI - TECH Waren und/oder Leistungen nicht zur selben Zeit am selben Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe oder auf derselben Internetseite, Facebook-Seite, sonstigen Social Media Plattform oder Internetplattform anbieten, außer USI - TECH hat dies ausdrücklich genehmigt, etwa weil es eine offizielle Kooperation zwische USI - TECH und diesem Unternehmen gibt.
9 - Geheimhaltung
Der Vertriebspartner hat absolutes Stillschweigen über Betriebsgeheimnisse von USI - TECH und über ihre Struktur zu wahren. Zu den Geschäftsgeheimnissen gehören insbesondere auch die Kunden- und Vertriebspartnerdaten ebenso wie die Informationen zu den Downline Aktivitäten und die darin enthaltenen Informationen. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des Vertriebspartnervertrages fort.
10 - Vertriebspartnerschutz / Crosslinesponsoring / Bonusmanipulation
- 1. Jenem aktiven Vertriebspartner, der einen neuen Vertriebspartner erstmals für einen Vertrieb der Produkte von USI - TECH platziert, wird der neue Vertriebspartner in seine Struktur zugewiesen (Vertriebspartnerschutz), wobei das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des von dem neuen Vertriebspartner bezahlten Registrierungsantrages bei USI - TECH für die Zuteilung gelten. Sofern zwei Vertriebspartner denselben neuen Vertriebspartner als für sich gesponsert beanspruchen, wird USI - TECH nur den in der Erst-Registrierung genannten Sponsor berücksichtigen.
- 2. USI - TECH ist berechtigt, sämtliche personenbezogene Daten einschließlich der E-Mail-Adresse des Vertriebspartner aus ihrem System zu löschen, wenn Werbesendungen, Anschreiben oder E-Mails mit den Vermerken „verzogen“, „verstorben“, „nicht angenommen“, „unbekannt“ o.ä. retourniert werden und der Vertriebspartner nicht innerhalb einer angemessenen Frist die fehlerhaften Daten berichtigt. Sofern USI - TECH durch die nicht zustellbaren Werbesendungen und Pakete Kosten entstehen, ist sie berechtigt, die Kosten von dem meldenden Vertriebspartner zurückzufordern, außer er hat die fehlerhafte Zustellung nicht zu vertreten.
- 3. Des Weiteren ist das Crosslinesponsoring und auch der Versuch dessen innerhalb des Unternehmens untersagt. Crosslinesponsoring bedeutet das Akquirieren einer Person oder eines Unternehmens, die/das bereits Vertriebspartner bei USI - TECH in einer anderen Vertriebslinie ist oder innerhalb der letzten 6 Monate einen Vertriebspartnervertrag hatte. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartnern, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen.
- 4. Bonusmanipulationen sind untersagt. Hierzu gehören insbesondere das Sponsern von Vertriebspartnern, die tatsächlich das USI - TECH Geschäft gar nicht ausüben (sog. Strohmänner genannt), ebenso wie offene oder verschleierte Mehrfachregistrierungen, soweit dies untersagt ist. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. Ebenfalls ist es untersagt, Dritte zum Absatz oder Einkauf von Waren zu veranlassen, um hierdurch eine bessere Position im Vergütungsplan zu erreichen oder sonst eine Bonusmanipulation herbeizuführen.
- 5. Dem Vertriebspartner steht kein Anspruch auf Gebietsschutz zu.
11 - Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsfreistellung
- 1. Bei einem ersten Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten des Vertriebspartners erfolgt einer eine schriftliche Abmahnung durch die USI - TECH unter Setzung einer Frist von 10 Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, die Abmahnkosten, insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu ersetzen.
- 2. Es wird ausdrücklich auf § 16 Absatz (3) hingewiesen, nach dem USI - TECH bei einem Verstoß gegen die in § 8, 9 und 10 (3) und (4) geregelten Pflichten ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7, sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist. Ungeachtet des in § 16 Absatz (3) geregelten sofortigen außerordentlichen Kündigungsrechtes hat USI - TECH das Recht, in Einzelfällen bei Eintritt einer der vorgenannten Pflichtenverletzungen nach ihrem eigenen freien Ermessen vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung im Sinne des Absatzes (1) auch mit verkürzter Behebungsfrist auszusprechen.
- 3. Kommt es nach Ablauf der durch die Abmahnung gesetzten Behebungsfrist erneut zu demselben oder einem kerngleichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine in das Ermessen von USI - TECH gestellte angemessene, durch das zuständige Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe fällig. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die der Vertriebspartner zu ersetzen verpflichtet ist, worauf bereits jetzt ausdrücklich hingewiesen wird.
- 4. Der Vertriebspartner haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die USI - TECH durch eine Pflichtverletzung im Sinne der §§ 7 – 9 und § 10 Absätze 3 und 4 entstehen, außer der Vertriebspartner hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
- 5. Der Vertriebspartner stellt USI - TECH für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine der in §§ 7 – 9 und § 10 Absätze 3 und 4 geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Vertriebspartners gegen geltendes Recht, auf die erste Anforderung der USI - TECH von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich der Vertriebspartner insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts und Schadensersatzkosten, zu übernehmen, die USI - TECH in diesem Zusammenhang entstehen.
12 - Anpassung der Preise
USI - TECH behält sich, insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/oder Vertriebsstruktur, vor, die von dem Vertriebspartner zu zahlenden Preise oder die den Leistungen zugeordneten Provisionsanteile, den Vergütungsplan oder Nutzungsentgelte zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern, insbesondere Preise zu erhöhen oder Provisionen den Markegegebenheiten anzupassen. Die Änderung teilt die USI - TECH dem Vertriebspartner innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Änderung mit. Erhöhungen der Preise um mehr als 5 % oder Änderungen am Vergütungsplan zu Lasten des Vertriebspartners um mehr als 10 % geben dem Vertriebspartner das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, so werden diese Vertragsbestandteil. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertriebspartnervertrages bekannte Änderungen sind nicht mitteilungspflichtig und begründen kein Widerspruchsrecht des Vertriebspartners. Im Falle eines Widerspruchs ist USI - TECH berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
13 - Werbemittel, Zuwendungen, Datenverarbeitung
Sämtliche kostenlose Werbemittel und sonstigen Zuwendungen der USI - TECH können mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.
14 - Vergütung / Zahlungsbedingungen / Provisionszahlungsmodalitäten / Abtretungsverbot
- 1. Als Vergütung für seine Tätigkeit erhält der Vertriebspartner bei Erreichen der erforderlichen Qualifikationen Provisionen sowie andere Vergütungen, die sich einschließlich der jeweiligen Qualifikationsanforderung aus dem USI - TECH Vergütungsplan ergeben. Sämtliche Provisionsansprüche ergeben sich aus dem jeweils gültigen Vergütungsplan, den der Vertriebspartner in seinem Backoffice abrufen kann, und der im Backoffice jeweils einsehbar ist. Mit der Zahlung der Vergütung sind alle Kosten des Vertriebspartners für die Aufrechterhaltung und Durchführung seines Geschäftes, soweit sie nicht gesondert vertraglich vereinbart sind, abgedeckt.
- 2. USI - TECH behält sich das Recht vor, den Vertriebspartner vor der erstmaligen Auszahlung von Provisionen zum Nachweis seiner Identität und seiner Gewerbanmeldung (z.B. Vorlage des Gewerbescheins. aufzufordern. Der Identitätsnachweis kann nach Wahl von USI - TECH in Form einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses in Verbindung mit einer aktuellen Strom-, Gas-Wasser- oder sonstigen Verbrauchsrechnug (nicht älter als einen Monat) erfolgen und hat binnen 2 Wochen nach der Aufforderung zu geschehen. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften oder eingetragenen Kaufleuten ist ein Identifikationsnachweis der verantwortlichen Person (z.B. Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter) und – sofern eine Eintragung in das Handelsregister erfolgte - eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als einen Monat) vorzulegen.
- 3. Der Vertriebspartner wird zunächst ein Kleingewerbetreibender bei USI - TECH geführt. Er wird unter Mitteilung seiner Steuernummer und unter Vorlage einer Bestätigung des für ihn zuständigen Finanzamtes USI - TECH sofort informieren, sobald er im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit zur Zahlung von Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) optiert oder die Kleinunternehmergrenzen überschreitet.
- 4. Provisionen und Entgelte für Lieferungen von Leistungen des Vertriebspartners können, soweit ein abweichendes Konto nicht ausdrücklich gesondert durch USI - TECH schriftlich akzeptiert wurde, nur auf Konten ausbezahlt werden, die auf seinen Namen oder einer Personengesellschaft oder einer juristischen Person lauten, die in einem Vertragsverhältnis mit der USI - TECH stehen. Auszahlungen auf fremde Konten oder an eine Bankverbindung, die sich außerhalb des Staates befindet, in dem der Partner registriert ist, können nicht vorgenommen werden.
- 5. USI - TECH ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt. Außerdem ist die USI - TECH zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen der Auszahlung von Provisionen berechtigt, wenn nicht alle gesetzlich erforderlichen Dokumente vor der ersUSI - TECH ligen Auszahlung vorliegen, z.B. die Umsatzsteueridentifikationsnummer bei juristischen Personen, sofern beantragt und erteilt. Für den Fall der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts von Provisionsauszahlungen seitens der USI - TECH gilt als vereinbart, dass dem Vertriebspartner kein Zinsanspruch für den Zeitraum des Provisionsrückbehaltes zusteht.
- 6. USI - TECH ist berechtigt, Forderungen, die der USI - TECH gegen den Vertriebspartner zustehen, mit dessen Provisionsansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen. Der Vertriebspartner ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- 7. Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen des Vertriebspartners aus Vertriebspartnerverträgen sind ausgeschlossen, soweit dem nicht zwingendes geltendes Recht entgegensteht. Die Belastung des Vertrages mit Rechten Dritter ist nicht gestattet, soweit dem nicht zwingendes geltendes Recht entgegensteht.
- 8. Der Vertriebspartner wird die erteilten Abrechnungen alsbald prüfen und eventuelle Einwände USI - TECH unverzüglich mitteilen. Sämtliche Provisionsansprüche ergeben sich aus dem jeweils gültigen Vergütungsplan, den der Vertriebspartner in seinem Backoffice abrufen kann, und der im Backoffice jeweils einsehbar ist .Fehlerhafte Provisionen, Bonis oder sonstige Zahlung sind USI - TECH binnen 60 Tagen der fehlerhaften Zahlung schriftlich mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Provisionen, Bonis oder sonstige Zahlung als genehmigt.
- 9. Die Provisionen werden unter Berücksichtigung der USI - TECH Zahlungsmodalitäten und Auszahlungsarten wöchentlich auf ausdrückliche Anforderung des Vertriebspartners ausgekehrt.
15 Sperrung des Vertriebspartners
- 1. Für den Fall, dass der Vertriebspartner nicht innerhalb von 14 Tagen seit Registrierung und Kenntnisnahme der Erfordernisse zur Auszahlung von Provisionen, alle notwendigen Nachweise erbringt, steht USI - TECH die vorübergehende Sperrung des Vertriebspartners bis zum Zeitpunkt der Erbringung der gesetzlich erforderlichen Unterlagen zu. Vorgenanntes gilt auch bei fruchtlosem Verstreichen der Frist im Sinne des § 14 (2) oder einem Verstoß gegen die in § 14 (3) geregelten Vorgaben bis zur Nachholung der erforderlichen Handlung ebenso wie einer Nichtzahlung der durch den Partner zu zahlenden Gebühren oder Lizenzentgelte. Der Zeitraum einer Sperre berechtigt den Vertriebspartner nicht zur außerordentlichen Kündigung und verursacht genauso wenig eine Rückzahlung der bereits bezahlten ersten Startbestellung, oder einen Schadensersatzanspruch, außer der Vertriebspartner hat die Sperrung nicht zu vertreten.
- 2. Provisionsansprüche, die aufgrund der genannten Gründe nicht ausbezahlt werden können, werden innerhalb der USI - TECH als Rückstellung gebucht und verjähren spätestens innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
- 3. Für jeden Fall der Anmahnung ist die USI - TECH zum Ersatz der für diese Anmahnung erforderlichen Kosten berechtigt.
- 4. Unabhängig der in Absatz (1) genannten Sperrungsgründe behält sich USI - TECH das Recht der Sperrung aus einem wichtigen Grund vor. USI - TECH behält sich insbesondere vor, den Zugang des Vertriebspartners ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn der Vertriebspartner gegen die in §§ 7 – 9 und § 10 Absätze 3 und 4 genannten Pflichten, oder gegen sonstiges geltendes Recht verstößt, oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt und der Vertriebspartner die entsprechende Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung der USI - TECH nicht innerhalb der in § 5 genannten Frist beseitigt.
16 - Dauer und Beendigung des Vertrages und Folgen der Beendigung
- 1. Der Vertriebspartnervertrag wird für 12 Monate vereinbart. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende keine Kündigung erfolgt.
- 2. Ungeachtet des Kündigungsgrundes in (1) behält sich USI - TECH das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund vor. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen eine der in § 7 geregelten Pflichten vor, sofern der Vertriebspartner seiner Beseitigungspflicht im Sinne des § 11 Absatzes (1) nicht fristgerecht nachkommt oder es nach der Beseitigung der Pflichtverletzung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu demselben oder einem vergleichbaren Verstoß kommt. Bei einem Verstoß gegen die in § 8, 9 und 10 (3) und (4) geregelten Pflichten ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 oder sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht ist USI - TECH ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ebenfalls liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund vor, sofern der Vertriebspartner die Vorgaben des § 14 (2) und (3) nicht wahrt und auch nach einer Sperrung nach Maßgabe des § 15 (1) und einer letzten Fristsetzung zu Erfüllung der Vorgaben, diese Frist fruchtlos verstreichen lässt. Ferner liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund für jede Partei vor, wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, oder die andere Partei sonst zahlungsunfähig ist, oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine eidesstattliche Versicherung über die Zahlungsunfähigkeit abgegeben hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht unbeschadet weiterer Ansprüche.
- 3. Domains, die das Kennzeichen „USI - TECH “, eine Marke, eine geschäftliche Bezeichnung oder einen Werktitel von USI - TECH beinhalten, dürfen nach Beendigung des Vertrages nicht mehr genutzt werden und sind nach entsprechender Aufforderung an USI - TECH gegen Übernahme der Kosten der Übertragung der Domain herauszugeben. Vorgenanntes gilt auch für Marken, geschäftliche Bezeichnungen oder Werktitel, an denen USI - TECH ein ausschließliches Nutzungsrecht hat.
- 4. Ein Vertriebspartner kann sich nach einer ordentlichen Kündigung seiner alten Position erneut durch einen anderen Sponsor bei USI - TECH registrieren. Voraussetzung ist, dass ordentliche die Kündigung und die Bestätigung der Kündigung durch USI - TECH für die alte Position des Vertriebspartners mindestens 6 Monate zurückliegen und der kündigende Vertriebspartner in dieser Zeit keine Aktivitäten für USI - TECH verrichtet hat.
- 5. Mit der Beendigung des Vertrages steht dem Vertriebspartner kein Recht auf Provisionierung, ebenso insbesondere kein Handelsvertreterausgleichsanspruch zu, da der Vertriebspartner kein Handelsvertreter im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.
- 6. Falls ein Vertriebspartner gleichzeitig andere von dem Vertriebspartnervertrag unabhängige Leistungen von USI - TECH beansprucht, bleiben diese Leistungen von der Beendigung des Vertriebspartnervertrages unberührt in Kraft es sei denn, dass der Vertriebspartner mit der Kündigung auch deren Beendigung ausdrücklich verlangt und eine solche Kündigung zulässig ist. Erwirbt der Vertriebspartner nach der Beendigung des Vertrages weiterhin Leistungen und Leistungen von USI - TECH so wird er als normaler Kunde geführt.
- 7. Kündigungen haben stets schriftlich zu erfolgen.
17 - Haftungsausschluss
- 1. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet USI - TECH lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Zahlung der Provision) durch die USI - TECH ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
- 2. Die Haftung ist, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der USI - TECH ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
- 3. Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet die USI - TECH nicht, außer im Falle eines grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens der USI - TECH ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Gespeicherte Inhalte der Vertriebspartner sind für USI - TECH fremde Informationen im Sinne des TMG.
- 4. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
18 - Übertragung des Geschäftsbetriebs / der gesponserten Struktur auf Dritte/ Tod des Vertriebspartners
- 1. USI - TECH kann seine Vertragsposition jederzeit auf ein Nachfolgeunternehmen ganz oder teilweise übertragen, welches die Geschäfte, die Gegenstand dieses Vertrages sind, in gleicher Weise fortsetzt und in die bestehenden Rechte und Pflichten in vollem Umfang eintritt.
- 2. Der Vertriebspartner ist zur Übertragung seiner Vertriebsstruktur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch USI - TECH und Vorlage des Kauf- und/oder Übertragungsvertrages mit dem Dritten, wie auch der Vorlage des Vertriebspartnerantrages des Dritten an USI - TECH berechtigt, sofern nicht USI - TECH von dem ihr zustehenden Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht hat. Die Übertragung der Vertriebsstruktur ist nur an Personen möglich, die zum Zeitpunkt der Übertragung nicht Vertriebspartner bei USI - TECH sind. Für Vertriebspartner der USI - TECH hingegen ist eine Übertragung oder ein Kauf einer Vertriebsstruktur nicht erlaubt. Die Zustimmung kann durch USI - TECH sofern sie von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, im Übrigen nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, USI - TECH die beabsichtigte Übertragung seiner Vertriebsstruktur schriftlich anzuzeigen. USI - TECH hat nach Eingang der schriftlichen Anzeigen einen Monat Zeit, von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Geschieht dies nicht, so ist die Übertragung zulässig, außer es stehen anderweitige wichtige Gründe entgegen. Ein Verkauf ist nur im ungekündigten Verhältnis möglich. Bei fristloser Kündigung oder einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Vertriebspartner- und Lieferbedingungen entfällt das Recht des Vertriebspartners zum Verkauf der eigenen Vertriebsorganisation ebenso wie für den Fall, dass der verkaufende Vertriebspartner USI - TECH noch Geld schuldet.
- 3. Sofern als Vertriebspartner eine juristische Person oder Personengesellschaft registriert ist, ist eine Übertragung der Vertriebsstruktur nur unter Einhaltung der weiteren Voraussetzungen dieses Vertrages zulässig.
- 4. Sofern eine neue als Vertriebspartner registrierte juristische Person oder Personengesellschaft einen neuen Gesellschafter aufnehmen will, ist dies möglich sofern der/die bisherige/n Gesellschafter, die die Vertriebspartnerschaft beantragt haben, ebenfalls Gesellschafter verbleiben. Sofern ein Gesellschafter aus, der als Vertriebspartner registrierten juristische Person oder Personengesellschaft ausscheiden möchte oder seine Anteile auf Dritte übertragen möchte, ist diese Handlung auf entsprechenden schriftlichen Antrag gegebenenfalls unter Vorlage der entsprechenden notariellen Urkunden und in Übereinstimmung mit den Vorgaben dieses Vertrages unter Beachtung der Maßgabe des (2) der Allgemeinen Vertriebspartnersbedingungen zulässig. USI - TECH erhebt für die Bearbeitung des vorgenannten Antrags eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 €. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, so behält USI - TECH sich die Kündigung des Vertrages der als Vertriebspartner registrierten juristischen Person oder Personengesellschaft vor.
- 5. Der Vertriebspartnervertrag endet spätestens mit dem Tode des Vertriebspartners. Der Vertriebspartnervertrag kann unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen vererbt werden. Mit dem/den Erben muss innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Todes, ein neuer Vertriebspartnervertrag geschlossen werden, durch den er/sie in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintritt/eintreten. Sofern der Erbe oder einer der Erben bereits als natürliche Person bei USI - TECH als Vertriebspartner registriert ist, muss, da je natürlicher Person nur eine Position im Marketingplan vergeben werden darf, der Erbe seine bisherige Position in der Vertriebsstruktur von USI - TECH aufgeben oder, sofern die Voraussetzungen des § 18 (2) vorliegen, muss er eine der beiden künftigen Vertriebsstrukturen nach Maßgabe des § 18 (2) auf einen Dritten übertragen. Der Tod ist durch Sterbeurkunde zu belegen. Sofern es ein Testament über die Vererbung des Vertriebspartnervertrages gibt, ist eine notariell beglaubigte Kopie des Testaments vorzulegen. Nach ungenutztem Verstreichen der Sechs-Monats-Frist gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf USI - TECH über. Ausnahmsweise verlängert sich die Sechs-Monats-Frist um eine angemessene Länge, sofern sie im Einzelfall unverhältnismäßig kurz für den/die Erben ist.
19 - Trennung /Auflösung
Für den Fall, dass ein als juristische Person oder Personengesellschaft registrierter Vertriebspartner seine Gesellschaft intern beendet, gilt dass auch nach der Trennung, Auflösung oder sonstigen Beendigung der vorgenanten Gesellschaft nur eine Vertriebspartnerposition verbleibt. Die sich trennenden Mitglieder/Gesellschafter haben sich intern zu einigen, durch welches/n Mitglied /Gesellschafter die Vertriebspartnerschaft fortgesetzt werden soll und dies USI - TECH schriftlich anzuzeigen. Für den Fall eines internen Streits über die Folgen der Trennung, Scheidung, Auflösung, oder sonstigen Beendigung in Bezug auf die Vertriebspartnerschaft bei USI - TECH behält sich USI - TECH das Recht der außerordentlichen Kündigung vor, sofern ein solcher Streit zu einer Vernachlässigung der Pflichten des Vertriebspartners führt, zu einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Vertriebspartnerbedingungen, zu einem Verstoß gegen geltendes Recht oder zu einer unangemessenen Belastung der Down- oder Upline führt.
20 - Einbeziehung des Vergütungsplans
- 1. Der Vergütungsplan und die darin enthaltenen Vorgaben sind ausdrücklich Bestandteil des Vertriebspartnervertrages. Der Vertriebspartner muss diese Vorgaben gemäß der jeweils gültigen Fassung stets einhalten.
- 2. Mit der Versendung des Online-Antrages an USI - TECH versichert der Vertriebspartner zugleich, dass er den Vergütungsplan zur Kenntnis genommen hat und diese Dokumente als Vertragsbestandteil akzeptiert.
- 3. USI - TECH ist zu einer Änderung des Vergütungsplans zu jeder Zeit berechtigt. USI - TECH wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Vertriebspartner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen, sofern er die Änderung nicht ausdrücklich annimmt. Im Falle des Widerspruchs ist der Vertriebspartner berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Sofern er den Vertrag binnen vier Wochen nach dem Inkrafttreten der Änderung nicht ordentlich kündigt, nimmt der Vertriebspartner die Änderung an.
21 - Einwilligung zur Verwendung von fotografischem und audiovisuellem Material
Der Vertriebspartner gewährt USI - TECH unentgeltlich das Recht, fotografisches und/oder audiovisuelles Material mit seinem Bildnis, Stimmaufzeichnungen oder Aussagen und Zitate von ihm im Rahmen seiner Funktion als Vertriebspartner zu erfassen bzw. durchzuführen. Insoweit willigt der Vertriebspartner durch die Unterzeichnung des Vertriebspartnerantrages und der der Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Vertriebspartner- und Lieferbedingungen ausdrücklich in eine Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung seiner Zitate, Aufnahmen oder Aufzeichnungen ein. Der Vertriebspartner hat das Recht, die vorgenannte Einwilligung zu widerrufen. Für den Fall eines Widerrufs wird USI - TECH die vorgenannte Nutzung binnen Monatsfrist einstellen.
22 Datenschutz
- 1. Nachfolgende Datenschutzerklärung geht übrigen Datenschutzerklärungen von USI - TECH welche im Back Office (Web Office) von USI - TECH eingesehen und abgerufen werden können und lediglich ergänzend gelten, vor.
- 2. USI - TECH verwendet die von dem Vertriebspartner übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts zum Zwecke der Abrechnung und Erfüllung des Vertrages. Insoweit erhebt, speichert und verarbeitet die USI - TECH ausschließlich durch den Partner im Rahmen seiner Angaben in dem Antragsformular zur Verfügung gestellten Daten und erstellt insbesondere keine Nutzerverhaltensprofile.
- 3. Zu dem Zweck der Vertragserfüllung, z.B. der Abrechnung, Abschluss eines Mietvertrages oder der Auszahlung von Provisionen, Produkt- und Marketinginformation werden die personenbezogenen Daten des Vertriebspartners an Dritte, wie z.B. die Buchhaltung oder den auszahlenden Payment Dienstleister weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung der oben genannten vertragsgemäßen Pflichten notwendig ist.
- 4. Der Vertriebspartner hat die Möglichkeit, der Weitergabe seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter der E-Mail [email protected] zu widersprechen.
- 5. Über den vorgenannten Zweck hinaus werden sämtliche der USI - TECH übermittelten personenbezogenen Daten des Vertriebspartners ohne dessen gesonderte schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dass dieses aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung geschieht.
- 6. Nach der Kündigung und Abwicklung des Vertrages, wozu auch die vollständige Zahlung der vereinbarten Entgelte gehört, werden die Daten des Partners, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, mit Ausnahme der Daten, für die eine Einwilligung in eine weitere Verwendung erteilt wurde, gelöscht.
- 7. Sofern der Partner weitere Informationen über die Speicherung seiner personenbezogenen Daten wünscht oder die Löschung, Sperrung oder Änderung seiner personenbezogenen Daten wünscht, steht der Datenschutzbeauftragte von USI - TECH direkt zur Verfügung.
23 - Verjährung
Die Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren in 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der betreffende Anspruch fällig ist und der Anspruchsberechtigte die Umstände kennt, die seinen Anspruch begründen, bzw. wenn seine Unkenntnis dieser Umstände auf grober Fahrlässigkeit beruht. Unberührt bleiben gesetzliche Regelungen, die eine längere Verjährungsfrist zwingend vorsehen.
24 - Anwendbares Recht/ Abweichender Gerichtsstand
- 1. Es gilt das Recht des Sitzes von USI-TECH unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Vertriebspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- 2. Der Gerichtsstand und der Erfüllungsort ist, soweit dieser Vorgabe nicht zwingedes Recht entgegensteht, der Sitz von USI – TECH.
25 - Schlussbestimmungen
- 1. USI - TECH ist zu einer Änderung der Allgemeinen Vertriebspartnerbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. USI - TECH wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. USI - TECH wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Vertriebspartner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs ist der Vertriebspartner berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Sofern er den Vertrag binnen vier Wochen nach dem Inkrafttreten der Änderung nicht ordentlich kündigt, nimmt der Vertriebspartner die Änderung an.
- 2. Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Vertriebspartnerbedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
- 3. Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.
Stand der Allgemeinen Vertriebspartnerbedingungen: 15.05.2017